DSGVO – BDSG: Was tun?

Den Kopf in den Sand zu stecken, ist eine häufig praktizierte aber sicherlich nicht empfehlenswerte Vorgehensweise. Zu hoch sind mittlerweile die Bußgelder, zu groß das Risiko verklagt zu werden und die Kontrolldichte der Landedatenschutzbehörden nimmt stetig zu.

DSGVO

Egal ob beim Thema Webseiten oder Online-Marketing, wir als Agentur sitzen – wie viele unserer Kunden – zwischen mindestens zwei Stühlen, was die neuen Datenschutzgesetze (DSGVO und BDSG) betrifft.

Zum einen sollen wir als Werbeagentur selbstverständlich ein „mangelfreies Werkstück“, sprich Webseite abliefern, rechtlich beraten dürfen wir aber nicht. Dies ist in Deutschland exklusiv Anwälten vorbehalten.

Zusätzlich gibt es viele neue Gesetze und Paragraphen aber momentan noch wenige (z. T. konträre) Urteile, die diese auslegen und etwas Rechtssicherheit schaffen könnten.

Noch schlimmer: Die geplante ePrivacy-Verordnung, die sich insbesondere mit dem Einsatz von Cookies und Tracking beschäftigt, ist immer noch nicht in trockenen Tüchern. Dennoch sind nicht nur unsere Kunden, sondern fast alle Webseitenbetreiber abmahngefährdet.

Was also tun?
Wir haben uns deshalb schon im Jahr 2017 dazu entschlossen, Partneragentur der eRecht24 GmbH & Co. KG zu werden – eine der bekanntesten Internetseiten in Sachen Datenschutzgrundverordnung.

Durch unsere Mitgliedschaft bleiben wir rechtlich stets auf dem Laufenden, wovon natürlich auch unsere Kunden profitieren: